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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, HYDRO-AIR international irrigation systems GmbH, vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Stefan Scholz, Flugplatzweg 1, 14913 Niedergörsdorf / OT Altes Lager, Telefon: +49 (0) 33741 620 60, E-Mail: info@hydro- air.de, (nachfolgend kurz HYDRO-AIR oder wir/uns) und Ihnen als unseren Kunden (nachfolgend Auftraggeber oder Sie/Ihnen). Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Konditionen für Lieferung und Leistung ergeben sich aus unserem Angebot und sind gemäß diesem für 4 Wochen ab Angebotsdatum gültig.
(2) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot unsererseits stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) Ihrerseits dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung, direkten Bestätigung auf dem Angebot/Bestellschein oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen.
(4) Bestellungen von Lieferungen ins Ausland können wir nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigen. Den Mindestbestellwert können Sie den bereitgestellten Preisinformationen entnehmen.
(5) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(6) Wir behalten uns vor, Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen betreffen, insbesondere Verbesserungen der Ware darstellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung unsererseits, Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 3 Preise und Versandkosten

(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Angebot sind Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Diese wird sodann im Einzelfall in Angebot und Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind wir berechtigt, diese auf den Auftraggeber umzulegen, sofern die Lieferung nicht binnen 4 Monaten ab Vertragsschluss erfolgt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ohne Montage und ohne Verpackungs- und Transportkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Transport- und Montagekosten sind in unseren Preisangaben gesondert angegeben bzw. werden in den Angebotsunterlagen extra ausgewiesen.
(3) Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
(4) Auf gesonderten Auftrag durch den Auftraggeber werden wir die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken auf Kosten des Auftraggebers versichern.
(5) Kommt es nach Vertragsabschluss mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen/-senkungen, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, so sind wir (auf Verlangen gegen Nachweis) berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen/Kostensenkungen zu ändern. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Ablieferung nicht nur unerheblich überschreitet.
(6) Die Zahlung ist nur durch Überweisung des entsprechenden Rechnungsbetrages möglich. Andere Zahlungsarten akzeptieren wir nicht. Bei größeren Aufträgen sind Abschlagsrechnungen durch uns möglich.
(7) Wir sind berechtigt unsere Angebotspreise anzupassen, wenn neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen die Preise des Auftragnehmers beruhen, dies rechtfertigen. Sofern die Preiserhöhung aufgrund der genannten Umstände mehr als 10% des vereinbarten Preises beträgt, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind vollständig spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang unserer Rechnung auf unser angegebenes Konto zu bezahlen, sofern nichts anders vereinbart wurde oder in der Rechnung angegeben ist.
(2) HYDRO-AIR ist berechtigt vom Auftraggeber Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird vor Vertragsbeginn vereinbart und basiert auf dem Fortschritt der erbrachten Leistungen. Die Abschlagszahlungen werden innerhalb einer vereinbarten Frist nach Erhalt der Abrechnung von HYDRO-Air fällig.
(3) Der Auftraggeber vergütet bei fehlender anderweitiger Vereinbarung die dem Auftragnehmer bei der Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen sowie für Planung, Überwachung und Dokumentation. Dies gilt entsprechend für den Verbrauch von Material einschließlich Verschnitt für den Aufbau und den Anschluss der Einrichtung. Vorbereitungs-, Reise- und Laufzeiten und Rückmeldungen gelten als Arbeitszeit, wobei für An- und Abfahrten, hierzu zählen insbesondere Lohn- und Fahrzeugkosten, der tatsächliche Aufwand berechnet wird. Ferner werden folgende Kosten gesondert vergütet: Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks, für Fracht und Verpackung, für die Anlieferung der gesamten Materialien und Geräte sowie bestellte technische Unterlagen; beim Verwender übliche Auslösungen und Zulagen für die Arbeitszeit sowie für Ruhe- und Feiertage.
(4) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus dem
selben Kaufvertrag geltend machen.
(5) Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.

§ 5 Lieferung und Fristen

(1) Liefertermine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. dem Ablauf der Widerrufsfrist. Sie setzt jedoch voraus, dass mit dem Auftraggeber alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(3) Die Lieferfristen sind eingehalten,
a) Bei geschuldeter Montage mit Abnahmereife der Leistung – bei der Bringschuld mit Übergabe,
b) In sonstigen Fällen, wenn der Liefergegenstand unsere Werkstätte verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde (Lieferung ab Werk).
c) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten/deren Unterlieferanten eintreten) – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen/Terminen nicht zu vertreten.
Wir sind berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(5) Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Auftraggeber für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zu Gegenleistung verpflichtet.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat soweit vereinbart auf seine Kosten rechtzeitig bestimmte Vorleistungen oder Mitwirkungshandlungen zu übernehmen. Diese werden gesondert vereinbart.
(2) 5 (fünf) Arbeitstage vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
(3) Für die Entsorgung von Teilen und Komponenten, die während der Montagearbeiten ausgebaut oder ersetzt werden müssen, ist der Auftraggeber verantwortlich.
(4) Der Auftraggeber ist zur Abnahme nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Dabei wird ein gemeinsamen Abnahmeprotokoll unterzeichnet, welches der Auftraggeber zu unterzeichnen hat.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Sie sind verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben Sie diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und im Falle des Zugriffs Dritter den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Diesbezüglich entstehende Kosten von Interventionen trägt der Auftraggeber. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung des Auftragnehmers um mehr als 20%, so wird dieser auf Verlangen des Auftraggebers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

§ 8 Gewährleistung

(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 10 Urheberrechte

Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

§ 11 Widerrufsrecht

(1) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts verweisen wir auf die gesonderte Widerrufsbelehrung.
(2) Handelt es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen, besteht kein Widerrufsrecht.

§ 13 Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern von HYDRO- AIR bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Kaufvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Kaufvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.